Hinweise zum Mitgliedsbeitrag in Krisenzeiten

Liebe Mitglieder,

in der aktuellen Situation bekommen wir zahlreiche Fragen, die sich auf die Mitgliedschaft und die Beitagszahlungen beziehen.
Das Nutzen der Vereinsanlagen sowie das Sportangebot kann während angeordneter Eindämmungsmaßnahmen untersagt werden, das heißt jedoch nicht, dass auch die Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen entfällt.
Die Mitgliedschaft im Verein und die festgelegten Beiträge stehen nicht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, wie es bei anderen Verträgen der Fall ist. Insbesondere schuldet der Verein keine „Leistung“.

Mit dem Beitrag „bezahlt“ man auch nicht seine Mitgliedschaft, der Vereinsbeitrag dient der Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke. So scheidet bei gemeinnützigen Vereinen ein Anspruch auf Rückzahlung oder Zurückbehaltung von Beiträgen aus. Eine Rückforderung von Beiträgen durch das Mitglied, oder Rückerstattung von Beiträgen durch den Vorstand sind gemeinnützigkeitsschädlich.
Ein "Ruhen der Mitgliedschaft" haben wir nicht in unserer Satzung geregelt und scheidet damit auch aus.

Gerade jetzt ist es aber wichtig, dass die Mitglieder ihre Vereine, die unter der Corona-Pandemie leiden, unterstützen und ihnen treu und solidarisch gegenüber bleiben. Wir appellieren daher an euch alle, besonders in der aktuellen Phase Mitglied zu bleiben und weiterhin den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen, zumal dieser in der Regel insbesondere dazu dient, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken.

Wir alle hoffen, dass wir den Sportbetrieb möglichst bald wiederaufnehmen können. Sobald es neue Vorgaben für den Sport gibt, werden wir darüber informieren.

Wir danken euch allen sehr herzlich für euer Verständnis und eure treue Unterstützung des TSV Wietzendorf in dieser so kritischen Phase.

Wir hoffe, dass wir damit eure Fragen beantworten konnten.

Euer Vorstand

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